1. Direkt auf der Bühne bzw. am Bandstandort ist ein 220 V Anschluss zwingend notwendig. Die Qualität der Beleuchtung hängt von der Location ab. Bei großen Open Airs ist zusätzlich ein 16A Starkstromanschluss notwendig.

2. Auf den für die Band bereitgestellten Stromanschlüsse dürfen keine weiteren Geräte hängen. Sämtliche Stromanschlüsse müssen normgerecht sein, andernfalls haftet der Veranstalter für etwaige Schäden am Equipment oder der Gesundheit der Musiker. Bei Stromausfall und Spannungsschwankungen und der damit verbundene Unterbrechung bzw. Beendigung des Auftritts ist in jedem Fall der Veranstalter verantwortlich. Die Gage ist in jedem Falle in voller Höhe auszubezahlen.

3. Wird ein Teil des Equipments oder das gesamte Equipment wegen Nichteinhaltung von 1. und 2. beschädigt, haftet der Veranstalter für den Schaden.

4. Die Verpflegung der Musiker vor, während und nach dem Auftritt geht zu Lasten des Veranstalters. Dabei inkludiert ist mindestens eine warme Mahlzeit pro Musiker. Sämtliche alkhoholfreie Getränke stehen während der gesamten Veranstaltung inklusive Auf- und Abbauzeit zur freien Verfügung.

5. Bei Freiluftveranstaltungen ist eine entsprechende Bühnenüberdachung unabdingbar! Falls der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine adäquate Überdachung bereitzustellen, sind die Musiker berechtigt, den Auftritt bei voller Gage abzusagen, oder abzubrechen. Es obliegt den Musikern, die Eignung zu beurteilen.

6. Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit von Musikern und Equipment. Sollte die Sicherheit des Equipments oder die Gesundheit des Musikers in Gefahr sein (z. B. Belästigung, etc.) sind diese berechtigt, den Auftritt sofort abzubrechen, sollte der Veranstalter nicht umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei unzureichend gesicherten Bühnen trägt der Veranstalter die Kosten daraus resultierender Schäden, Folgekosten und Gewinnentgang.

7. Den Musikern wird am Veranstaltungsort Platz zum Verstauen von Instrumententaschen, Kabelkisten, Gitarrenkoffern usw… zu Verfügung gestellt.

8. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Musiker mind. 2h vor Spielbeginn aufbauen können. Ansonsten kann für einen zeitgerechten Beginn des Auftritts nicht garantiert werden – die Zeit zählt ab dem vereinbarten Spielbeginn. Ein Parkplatz für unseren Bandbus muss in unmittelbarer Nähe des Eingangs kostenlos verfügbar sein. Ist eine unmittelbare Zufahrt zur Bühne nicht möglich, kann sich der Aufbau und damit der Spielbeginn ebenfalls verzögern. (Gesperrte Zufahrtsstraßen, nichtinformierte Securities usw… liegen nicht in der Verantwortung von Coverage.)

9. Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz für zwei PKWs (in der Triobesetzung) bzw. einen PKW (in der Duobesetzung) in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 50m) zu Verfügung.

10. Beträgt die Fahrtzeit ab Pasching mehr als 1 1/2 Stunden, übernimmt der Veranstalter die Kosten für eine Übernachtung. Ist generell eine Übernachtung vereinbart, ist eine Dusche am Zimmer sowie ein Frühstück für die Musiker beinhaltet.

11. Muss das Equipment für die Veranstaltung in ein anderes Stockwerk transportiert werden, ohne das ein Lift zu Verfügung steht, wird pro Stockwerk eine Erschwerniszulage von 70.- verrechnet. Steht ein Lift zu Verfügung, werden 50.- berechnet.

12. Wird der Beginn verändert oder der Auftritt unterbrochen (z. B. durch Einlagen, Reden, etc.) bleibt die vereinbarte Auftrittsdauer gleich. Die Gage bleibt unverändert.

13.  Ohne ausdrückliche Genehmigung der Musiker ist es niemandem erlaubt, Bühnen-Equipment (Mikrofone, Instrumente, etc.) zu verwenden. Nach vorheriger Absprache ist dies möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt den Musikern. Das Hausrecht auf der Bühne tragen die Musiker von Coverage.

14. Fixierte Engagements bedürfen der Schriftform. Auch Vereinbarungen, die per E-Mail getroffen werden, sind rechtsgültig.

15. Gagen werden in bar, spätestens direkt nach dem Auftritt ausbezahlt. Andere Zahlungsmethoden (Überweisung) bedürfen vorheriger Absprache. Rechnungen werden ausschließlich per Mail und nicht per Post gesendet.

16. Im Krankheitsfall verpflichtet sich die Band, einen adequaten Ersatz zu suchen.

17. Stornobedingungen bei Absage durch den Veranstalter:
Absage über 50 Tage: 40%
Absage 15 bis 49 Tage vorher: 60%
Absage 2 bis 14 Tage vorher: 80 %
Absage 1 Tag vorher: 90 %
Bei einer Absage am Tag des Auftrittes: 100%

18. Stornogebühren werden unabhängig von einer eventuell anderen Buchung (=Ersatzauftritt) berechnet. Wird ein Engagement abgesagt, fällt (soweit nichts anderes ausgemacht wurde) also in jedem Falle eine Stornogebühr an.

19. Besitzerwechsel, Verpachtung, Auflösung oder neue Geschäftsführung befreien den Veranstalter oder den Bevollmächtigten nicht von den durch die AGB festgelegten Verpflichtungen.

20. Sämtliche Fotos und Videomitschnitte, die von Coverage gemacht werden, werden den Musikern auf Anfrage kostenlos zu Verfügung gestellt. Fotos und Videomitschnitte, die von Coverage gemacht werden, dürfen von der Band zu Werbezwecken usw.. verwendet und veröffentlicht werden.

21. Die Band ist berechtigt, ihren Banner an dem von ihr gewählten Platz aufzustellen/aufzuhängen. Dabei spielt es keine Rolle, ob etwagige Sponsoren usw.. verdeckt werden.

22. Sämtliche Gagen und Abmachungen zwischen Coverage und Veranstalter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

23. Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. AKM) trägt der Veranstalter.

24. Jeder Vereinbarung (auch jene, die per Mail, per Facebook u. Ä.  getroffen wurden), die mit Coverage geschlossen wurde, liegen die AGB von Coverage zugrunde.

25. Pauschalangebote umfassen Songs aus dem Repertoire von Coverage.

26. Gerichtsstand ist Linz.

27. Bei Nichtzahlung werden Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten, sowie bankmäßige Zinsen verrechnet.

28. An die Band geleistete Geldbeträge werden nicht zurückerstattet.

29. Bei einer Vereinbarung zwischen Coverage und einem Veranstalter gelten automatisch die AGB von Coverage.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform!


Hier gibt’s weitere Infos für Veranstalter.